Medienprojekt: Lass uns nicht vom TODschweigen

Ein Medienprojekt aus dem lokalen Komitee zum Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin.

Junge Menschen führen Interviews zu den wichtigen Fragen des guten Lebens und Sterbens.

Vom 25. bis 28. September 2024 findet der 15. Kongress der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin in Aachen statt. Neben klassischer Wissensvermittlung und vielen Workshops wird ein lokales, diverses Rahmenprogramm angeboten, um die gesamte Bevölkerung der Städteregion auf Inhalte und Themen aus dem Bereich der Palliativversorgung aufmerksam zu machen und zu informieren.

Für das Filmprojekt führen junge Menschen Interviews mit anderen Menschen durch. Das Projekt bindet engagierte Kinder und Jugendliche an unterschiedlichen Orten ein und dient dazu, ein gegenseitiges Verstehen und Kennenlernen zu ermöglichen.

Die Interviews erfolgen an Schulen, Spielplätzen, Treffpunkten für Jugendliche, in der Stadt, auf dem Markt. Die Kinder werden durch unser Team begleitet. Jugendliche führen die Interviews vornehmlich selbstständig durch. Das Projekt wird fachlich begleitet von den erfahrenen TV-Journalisten Bruno Lienemann und Arndt Lorenz (WDR).

Im Vorfeld der Interviews haben wir für die Reporter*innen einen Workshop angeboten. Darin ging es um technisches Know-How und wir haben geübt, wie man ein Interview führt. Ebenso haben wir gemeinsam im Team einen Fragenkatalog entwickelt, an dem die Kinder sich orientieren können. Alle Menschen, die sich bereits freiwillig als Reporter*innen gemeldet haben, sollen das Projekt auch inhaltlich maßgeblich mitgestalten.

Sie möchten mehr wissen? Sie möchten das Projekt unterstützen? Hier ist das möglich:

 

 

 

 

Ein Projekt der Hospizstiftung Aachen und dem Palliativen Netzwerk für die Region Aachen e.V.

 

Neuer Artikel zur mobilen Ethikberatung (MEBA) im Rheinischen Ärzteblatt erschienen

Mobile Ethikberatung – Indikation für eine palliative Sedierung zu Hause

22.02.2024 Seite 24
RAE Ausgabe 3/2024

Rheinisches Ärzteblatt

Heft 3/2024

Seite 24

In langjähriger Behandlung von Menschen in ihrer häuslichen Umgebung nehmen die Vertreter betreuender Professionen häufig fast schon die Rolle von Familienmitgliedern wahr. Wenn die betreuten Personen sich vertrauensvoll an Ärztinnen oder Ärzte wenden und um Hilfe zum Sterben bitten, ist das eine herausfordernde Situation. Die Mobile Ethikberatung bietet ambulant wirkenden Professionen und Teams einen Ort, solche Situationen zu diskutieren, ethisch zu reflektieren, einzuordnen und (wieder) handlungsfähig zu werden.

von Mareike Hümmerich, Veronika Schönhofer-Nellessen, Roman Rolke, Dominik Groß

Die Anfrage erreichte die Koordinationsstelle der Mobilen Ethikberatung für die Region Aachen (MEBA) 2023. Eine hinzugezogene Palliativmedizinerin kannte die MEBA und vermittelte den Kontakt. Die Hausärztin der Betroffenen betreute die Familie seit sechs Jahren. In der Anfrage ging es zunächst um die Frage, ob eine palliative Sedierung indiziert sei. Die Hausärztin hatte bei der hinzugezogenen Palliativmedizinerin um Rat und Unterstützung gebeten, da die Patientin sich seit sechs Monaten bei jedem Hausbesuch mit den gleichen Worten an sie wendete: „Helfen Sie mir bitte. Geben Sie mir etwas, damit ich endlich sterben kann …“.

Die häusliche Situation

Die Mitte 90-jährige Patientin (Witwe) hatte ihr ganzes Leben mit Mann und zwei Kindern in dem kleinen Ort gelebt. Die Hausärztin konnte eine vertrauensvolle Arzt-Patienten-Beziehung zur Betroffenen herstellen. Die Tochter der Patientin wohnte in der Nähe und kam regelmäßig vorbei. Zu ihrem Sohn hatte sie kaum Kontakt. Sohn und Tochter waren eher distanziert und sprachen nur miteinander, wenn es notwendig erschien. Seit einem Jahr lebte eine private Pflegeperson mit im Haushalt. Sie unterstützte die Patientin bei allen Aktivitäten des täglichen Lebens.

Keine sozialen Kontakte mehr

Eine ausgeprägte Polyarthrose/Polyneuropathie verursachte der Betroffenen stärkste, therapieresistente Schmerzen. Die Einstellung mit einem Fentanyl-Pflaster und weiteren Schmerzmitteln gelang aufgrund starker Nebenwirkungen nicht zufriedenstellend. Zudem litt sie zunehmend an Schlafstörungen. Die Mobilität, zuvor mit Rollator, war ebenfalls beeinträchtigt. Zuletzt war ein Stehen kaum noch möglich. Atrophierte, gereizte Schleimhäute und ein verminderter Speichelfluss erschwerten das Essen, Trinken, Schlucken und Sprechen. Die zunehmende Beeinträchtigung des Hör- und Sprechvermögens verhinderte die Kommunikation mit befreundeten, ebenfalls mobilitätsbeeinträchtigten Menschen, zu denen oftmals langjährige Beziehungen bestanden. Die Patientin unterhielt – abgesehen von den besuchenden Diensten, der Pflegeperson im Haus und ihrer Tochter – keine sozialen Kontakte mehr.

Die ethische Fragestellung

Durch das von der Hausärztin hinzugezogene Palliativteam war eine Woche vor der ethischen Fallberatung die orale Regelmedikation abgesetzt worden. Der Versuch einer verbesserten Schmerztherapie zunächst mit einem schnell wirksamen Fentanyl-Präparat zur Nacht blieb ohne Erfolg. Eine nächtliche Medikation mit niedrig dosierter Kombination aus Midazolam/Morphin zeigte ebenfalls kaum Erfolg. Die Lebensqualität der zuvor gesprächigen und geselligen Patientin war deutlich eingeschränkt.

Nach der ersten Kontaktaufnahme war es Aufgabe der Koordination von MEBA, aus einem zunächst „unguten Bauchgefühl“ heraus die konkrete ethische Fragestellung zu erarbeiten und zu prüfen, ob die Situation für ein ethisches Fallgespräch angemessen sei. Auf den ersten Blick war es offensichtlich, dass die Hausärztin dem Wunsch ihrer Patientin nach einer Tötung auf Verlangen nicht nachgeben dürfe. Das Strafgesetzbuch beschreibt in § 216 die Tötung auf Verlangen folgendermaßen: „Ist jemand durch das ausdrückliche und ernstliche Verlangen des Getöteten zur Tötung bestimmt worden, so ist auf Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren zu erkennen. Der Versuch ist strafbar.“ Solch ein offensichtliches, juristisch eindeutiges Fehlverhalten wird als ethisches Problem vom Typ 1 definiert. Wenn es sich um „Unsicherheiten bezüglich der ethisch angemessenen Handlungsweise in der konkreten Pflege- und Betreuungssituation“ handelt, fasst die Medizinethikerin Heidi Albisser Schleger diese als Typ 2 zusammen. In der vorliegenden Kasuistik liegt am ehesten ein Typ-2-Problem vor, da die Ärztin den Leidensdruck ihrer anvertrauten Patientin wahrnimmt und der Lösungsansatz, die Kollegen aus der Palliativversorgung hinzuzuziehen, nicht zufriedenstellend (entlastend) für die Betroffene ist. Das ethische Dilemma entwickelt sich im Spannungsfeld zwischen der Willensäußerung der Patientin (Sterben wollen) und dem Nichtschadensprinzip (Nonmaleficence). Allerdings stellt sich hier die Frage, worin der mögliche „Schaden“ besteht: In der Erfüllung des Sterbewunsches (der Beendigung des Lebens) oder in der Verwehrung des Sterbewunsches (in der Wahrung des Lebens)? Die Hausärztin sah sich mit dem Gedanken konfrontiert: „Bei all dem Guten, was ich beabsichtige, bleibt das Gefühl, dass ich ihr schade. Eigentlich will sie sterben …“

Urteil des Bundesgerichtshofs

Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs von 2022 eröffnet den straffreien Weg einer Begleitung durch ärztlich assistierten Suizid. In der Urteilsbegründung weisen die Karlsruher Richter darauf hin, „dass es keine Verpflichtung zur Suizidhilfe geben darf. Auch im Rahmen einer künftigen gesetzlichen Regelung der Suizidhilfe können Ärzte nicht verpflichtet werden, bei der Selbsttötung eines Menschen mitzuwirken.“ Die (Muster-)Berufsordnung für Ärztinnen und Ärzte wurde 2021 daraufhin geändert und der § 16 Satz 3 aufgehoben. Dort hieß es „Sie (Ärztinnen und Ärzte) dürfen keine Hilfe zur Selbsttötung leisten.“ Es bleibt im Ermessen der Person, ob diese Form der Begleitung eine Option darstellt.
Der hier entstandene moralische Konflikt für die Hausärztin in der Betreuung der Patientin indizierte eine ethische Fallbesprechung vor Ort durch MEBA.

Ethische Fallberatung

Die Initiierung einer ethischen Fallberatung folgt dem Grundsatz: „keine Beratung ohne Auftrag“. Nach der Anfrage bei MEBA nahm die Koordinatorin in der Vorklärungsphase Kontakt mit den betroffenen Personen auf, um erste Informationen einzuholen und den Termin abzusprechen. Dieser fand sechs Tage nach Anfragestellung in der häuslichen Situation statt. Die Patientin saß in ihrem Sessel im Wohnzimmer und nahm die ganze Zeit über am Gespräch teil. Die Tochter der Betroffenen, die Hausärztin, die Palliativ-Pflegefachfrau, die Palliativärztin sowie drei Teilnehmende vom Team MEBA (Moderation, Protokoll und Hospitation) waren anwesend. Alle waren in der Runde für alle gut sichtbar. Der Sohn der Betroffenen war über die mobile (ambulante) ethische Fallberatung informiert, wollte jedoch nicht an dem Gespräch teilnehmen. Zu Beginn erläuterte der Moderator die Regeln und den vorgesehenen Ablauf der ethischen Fallberatung.

Existenzielles Leid

Die Einwilligungsfähigkeit der Patientin wurde von allen Teilnehmenden als gegeben angesehen. Die Hausärztin beschrieb die Betroffene als kontaktfreudige, lebensinteressierte Frau. Das habe sich in den letzten Monaten deutlich geändert. Sie sei wiederholt zu ihr gekommen und habe die Bitte geäußert, sie bei ihrem Todeswunsch zu unterstützen. Die Palliativ-Pflegefachfrau berichtete, in den bisherigen vier Kontakten habe die Patientin nicht den Wunsch geäußert zu sterben. Da sie beobachtet habe, wie diese im Rahmen ihrer Möglichkeiten Nahrung zu sich nehme, habe sie Zweifel am tatsächlichen Todeswunsch. Die Tochter der Patientin ergänzte, dass die im Haushalt lebende Pflegekraft sich immer sehr bemühe, Essen und Trinken anzureichen. Die Tochter beschrieb ihre Mutter als eine sehr zuverlässige und pflichtbewusste Frau. Sie habe immer viel Wert daraufgelegt, dass alles in Ordnung sei. Ihrer Einschätzung nach würde sie essen, da sie es müsse. Die Tochter der Patientin äußerte den Wunsch, dass ihre Mutter keine Qualen mehr erleiden solle. Während des Gesprächs wurde die Patientin selbst nach ihren Wünschen befragt. Unter Tränen äußerte sie dabei mehrfach mühsam, aber dennoch deutlich zu verstehen: „Ich möchte einschlafen.“ Alle Beteiligten nahmen wahr, dass die Betroffene ihre Situation als existenzielles Leid erlebte.

Zum Zeitpunkt der ethischen Fallberatung wurde die Betroffene bereits über Nacht mit Midazolam intermittierend sediert und erhielt Morphin mit dem Ziel einer Symptomkontrolle bei Schmerzen und schwerer Schlafstörung. Aufgrund der deutlichen Einschränkung der Lebensqualität, des existenziellen Leids der Betroffenen und ihrem ausdrücklich geäußerten Wunsch, sterben zu wollen, sah das Team MEBA zwei mögliche Szenarien: Sofern die behandelnden Ärztinnen die Prognose begrenzt auf nur noch wenige Tage/Wochen (Terminalphase) einschätzten, könnte angesichts der bestehenden refraktären Symptomlast einschließlich eines schweren existenziellen Leids durchgehend eine tiefere Sedierung durchgeführt werden. Sofern allein ein existenzielles Leid Grundlage für die Indikationsstellung einer palliativen (gezielten) Sedierung war, sollte diese nach den Handlungsempfehlungen der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin (DGP) zunächst flach durchgeführt werden, um eine eventuelle Entlastung von diesem Leid durch die vorübergehende Sedierung nicht zu übersehen, was derzeit bereits im Rahmen der nächtlichen Sedierungen erfolgt war. Der Familie und den Freunden sollte Raum zum Abschied ermöglicht werden.

Verzicht auf Essen und Trinken

Bei einer längeren Prognose könnte als zweites Szenario die Patientin sich selbst eigenverantwortlich für einen freiwilligen Verzicht auf Essen und Trinken (FVET) entscheiden. Seitens MEBA wurde der FVET näher erläutert. FVET sei jederzeit möglich und von der Betroffenen selbst durchführbar. Sie sollte in diesem Fall entlastet werden, um nicht essen und trinken zu müssen. Auf Mund- und Lippenpflege sollte geachtet werden. Seitens der Moderation wird erläutert, dass sich nach ein paar Tagen Müdigkeit und gegebenenfalls Unruhe einstellen könnten. Der FVET wird vonseiten der DGP als ein Vorgehen „sui generis“ beschrieben und somit klar als eigenständige und medizinethisch wie juristisch unproblematische Maßnahme eingeordnet und klar von einem „Sterben zulassen“, einer „Tötung auf Verlangen“ oder einem „assistierten Suizid“ abgegrenzt.
In der Abschlussrunde wurden alle Anwesenden zum Verlauf der ethischen Fallberatung befragt. Die Anwesenden gaben eine positive Rückmeldung und fühlten sich nun sicher im Tun. Der Tochter fiel es schwer, sich zu äußern, die Trauer sei für sie überwältigend. Die Betroffene selbst sagte: „Ich habe ein schönes Leben gehabt“.

Nachklang

Die Hausärztin wendete sich nach der ethischen Fallberatung an die Patientin und erklärte ihr die Möglichkeit, das Essen und Trinken einzustellen. Die Betroffene erschien zutiefst erleichtert, wollte sich für diese Möglichkeit entscheiden und fragte: „Darf ich dann gehen?“ Die Ärztin antwortete, offensichtlich selbst betroffen: „Ja, natürlich. Sie dürfen gehen …“.

Im weiteren Verlauf besprach das therapeutische Team das Vorgehen der nächtlichen palliativen Sedierung. Die Tochter übernahm die Kommunikation mit der häuslichen Pflegenden. Die Palliativ-Pflegefachkraft unterstützte die häusliche Pflegeperson und erläuterte adäquate Maßnahmen zur Mundpflege. Die orale Medikation wurde vollständig eingestellt. Der Tochter wurde eine Trauerbegleitung angeboten, die sie gerne annahm.
Die Patientin verstarb zwei Tage nach der ethischen Fallberatung friedlich im Beisein ihrer Tochter.
Literatur bei den Verfassern

Mareike Hümmerich M.A. ist Koordinatorin Mobile Ethikberatung und Gesundheitliche Versorgungsplanung im Palliativen Netzwerk für die Region Aachen e. V., Dipl.-Soz. Päd. Veronika Schönhofer-Nellessen ist Geschäftsführerin des Netzwerks und Leiterin des Bildungswerks Aachen, Univ.-Professor Dr. Roman Rolke ist Direktor der Klinik für Palliativmedizin der Uniklinik RWTH Aachen und Univ.-Professor Dr. Dr. med. dent. Dr. phil. Dominik Groß ist Direktor des Instituts für Geschichte, Theorie und Ethik der Medizin der Uniklinik der RWTH Aachen.

 

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QUALFIZIERUNGSKURS FÜR EHRENAMTLICHE HOSPIZMITARBEITENDE ab 20. September in Monschau

Viele Menschen wünschen sich, bis zu ihrem Tod in ihrem gewohnten Umfeld zu bleiben und nicht alleine zu sterben, Hospizliche Begleitung bedeutet da sein, zuhören, sich Zeit nehmen.

Als ehrenamtlich Mitarbeitende in der ambulanten Hospizarbeit besuchen Sie die Menschen in ihrem gewohnten sozialen Umfeld: Zuhause, in Altenund Pflegeheimen, im Krankenhaus oder in einer anderen stationären Einrichtung. Auf diese verantwortungsvolle Aufgabe, schwerkranken oder sterbenden Menschen sowie deren Angehörigen in schwierigen Lebensphasen beizustehen, bereiten wir Sie umfassend in unserem Kurs vor.

Der Kurs bietet die Möglichkeit, sich mit den Themen Krankheit, Sterben, Tod und Trauer auseinanderzusetzen und seine eigene innere Haltung zu erspüren. Für die Teilnahme ist es hilfreich mit einer offenen und wertschätzenden Haltung auf andere Menschen zuzugehen und sich auf einen gemeinsamen Weg in einer Gruppe einzulassen. Vorkenntnisse sind keine Voraussetzung zur Teilnahme. In dem Zeitraum von ungefähr einem Jahr können eigene Erfahrungen und Erlebnisse reflektiert werden.

KURSINHALTE:

Wahrnehmung, Spiritualität, Kommunikation, Schmerztherapie, pflegerische und ethische Aspekte, rechtliche Fragen

THEMENABENDE:

Hospitation Hospiz, Hospitation Bestatter

KURSGEBÜHR:

100,00 €

KURSDAUER:

ca. 100 Unterrichtsstunden

PRAKTIKUM:

Dauer 20 Stunden

KURSLEITUNG:

Birgit Pfeiffer, Koordinatorin

REFERENTIN:

Angela Kersten-Stroh

START:

20. September 2024 um 15.00 Uhr mit dem Grundkurs, im Evangelischen Gemeindehaus in Lammersdorf, Bahnhofstraße 2

TERMINE:

Grundkurs (2024)

freitags, 20.09., samstags, 21.09. / 26.10. / 16.11. / 07.12.

Vertiefungskurs I (2025)

freitags 04.04., samstags, 05.04. / 10.05. / 28.06. / 12.07.

Vertiefungskurs II (2025)

freitags 29.08. – sonntags, 31.08.

ZEITEN:

freitags        von 15.00 18.00 Uhr samstags von 10.00 17.00 Uhr sonntags von 10.00 – ca. 14.00 Uhr

 



Falls Sie Fragen zu den Kursinhalten oder zum Kursverlauf haben, weitere Informationen wünschen oder sich anmelden möchten, wenden Sie sich bitte an die

Koordinatorin:

Birgit Pfeiffer

  0049 2473/9314231

 

birgit.pfeiffer@ekir.de

 

TRÄGER:

EVANGELISCHE KIRCHENGEMEINDE

MONSCHAUER LAND

BAHNHOFSTRASSE2 • 52152 SIMMERATH

 

Benefizkonzert für das Haus Hörn am 15.3.24 in der Genezareth Kirche

Der Förderverein für das Hospiz im Haus Hörn e.V. und die Genezareth-Kirche in Aachen laden ein zum  Benefizkonzert mit Charivari, Chant-eur und BinSingen

Der Frauenchor Charivari besteht aus rund 25 Sängerinnen, die die Liebe zu mehrstimmigen Volksliedern aus aller Welt verbindet. Inzwischen umfasst das Repertoire viele Lieder in fast 50 Sprachen.

 

Die Sängerinnen und Sänger des niederländischen Kammerchor Chant-eur kommen aus ganz Limburg, vonMaasbracht bis Maastricht. Das Repertoire ist ein eher klassisches, die gesungenen Werke stammen aus der Renaissance oder Romantik. Aber auch zeitgenössische Stücke werden je nach Konzertanlass ausgewählt und vorgetragen.   

Das Repertoire der 15 Sänger der a cappella Gruppe BinSingen umfasst mehrere Jahrhunderte der Popmusik. Es werden Stücke von Billy Joel, Sting oder Rio Reiser, aber auch Werke von Felix Mendelssohn, Jean Sibelius, ein Auszug von Ronja Räubertochter oder dem Dschungelbuch bis zu mittelalterlichen Madrigalen zu Gehör gebracht.








Wann:
      15.03.2024 – Konzertbeginn: 19:30 Uhr

Wo:            Genezareth-Kirche Vaalser Str. 349, 52074 Aachen

Der Eintritt ist frei. Wir bitten um eine Spende für die Hospizarbeit.

Wir bitten um Anmeldung: u.overs@netzanschluss.org / 0241 – 9903 001

Fachweiterbildung Palliativmedizin für Mediziner*innen

In vielen Bereichen der medizinischen Versorgung ist der Bedarf einer palliativen Versorgung sowohl im ambulanten wie im stationären Bereich des Gesundheitswesens eine notwendige und häufig sogar zentrale Option. Palliativmedizinische Expertise hilft bei chronisch schwerer Erkrankung, bei Nebenwirkungen von Medikamenten wie z. B. bei Chemotherapien, in akuten Krisen, die überwunden werden können sowie in der letzten Lebensphase. Die individuelle Lebensqualität bei möglichst geringer Symptomlast ist angestrebtes gemeinsames Ziel.

Ziele:
Die vier Dimensionen von der Begründerin der modernen Hospiz- und Palliativbewegung Cicely Saunders sind in der Versorgung integraler Bestandteil. Medizinische, pflegerische, psychosoziale und spirituelle Kompetenzen sind manches Mal gemeinsam gefragt und manches Mal nur eine oder zwei Säulen der der palliativen Betreuung und Versorgung. In den bundesweiten Gesetzgebungen ist über die Jahre ein Rahmen entstanden für spezialisierte ambulante wie stationäre Palliativversorgung. Regionale Netzwerke zur übergreifenden Behandlung von Patient*innen und ihren Zugehörigen sind Teil des gemeinsamen Konzeptes. Diese Fragestellungen und weitere werden die Inhalte der Weiterbildung prägen.

Der Kurs startet am 08.03.2024. Es werden insgesamt 3 Module innerhalb eines Jahres angeboten. Diese orientieren sich an dem Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und bauen aufeinander auf.

 

Infos und Anmeldung hier


Kurstermine

Fr 08.03.2024 09:00–18:30 Uhr
Sa 09.03.2024 09:00–18:30 Uhr
Fr 22.03.2024 09:00–18:30 Uhr
Sa 23.03.2024 09:00–18:30 Uhr

#BENEFIZADVENTSKALENDER

Farbenfroh durch den Advent

Der Winter steht vor der Tür und so ist es höchste Zeit für uns, Ihnen unseren traditionellen Benefizadventskalender vorzustellen.

Gerade in der Vorweihnachtszeit werden wir uns bewusst, wie wichtig es ist, füreinander da zu sein und so knüpft auch unser Benefizadventskalender an die Idee der Nächstenliebe und des Gebens an. In diesem Sinne laden wir alle herzlich dazu ein, an der Adventskalenderaktion der Hospizstiftung Region Aachen teilzunehmen. Gehen Sie mit uns auf eine spannende Reise durch die Adventszeit und lassen Sie sich jeden Tag neu überraschen.

Wir freuen uns besonders, dass wir in diesem Jahr auch die Jüngsten unserer Gesellschaft für ein soziales Engagement begeistern konnten. Schüler:innen der Viktoriaschule präsentieren einen Zirkusauftritt, Grundschüler:innen basteln Weihnachtsschmuck und Pfadfinder:innen packen Einkaufstüten … alles für unseren guten Zweck!

Ich bedanke mich von ganzem Herzen bei allen Beteiligten, die dazu beigetragen haben, diesen Adventskalender mit Leben zu füllen, denn jeder Euro, den der Adventskalender erlöst, trägt zur finanziellen Unterstützung der Hospizstiftung bei und fließt unmittelbar in Projekte und Dienstleistungen der hospizlichen und palliativen Versorgung.

Ich wünsche Ihnen eine freudenreiche Adventszeit und ein wunderbares Weihnachtsfest.

Ulla Schmidt
Bundesministerin a.D., Vorsitzende des Kuratoriums
...zum Adventskalender

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung – genau das Richtige Thema zu dieser Zeit

Liebe Menschen

Zu dieser Zeit habe ich jedes Jahr das Gefühl und das Bedürfnis, dass alles etwas Ruhiger wird – Stiller – Nachdenklicher. Geht Ihnen das auch so? Was war in diesem Jahr? Was ist wichtig?

In der Begegnung in unserer Region bin ich auf viele Menschen getroffen, die sich tiefe und ernsthafte Gedanken machen: um sich selbst, um ihre Zukunft, um ihre Lieben, um Zugehörige, Bekannte und Freunde. Das ist eine gute Zeit über diese wichtigen Dinge im Leben zu sprechen. Zu teilen, was so schwer und vielleicht auch weit weg erscheint. Wer spricht für mich, wenn ich nicht sprechen kann? Wer tritt für meine Wünsche ein? Wer sagt dem Behandlungsteam bei einem möglichen Unfall was mir im Leben wichtig ist? Was sind Werte, die in meinem Leben Bedeutung haben? Welche sind die Dinge, die meinem Leben Qualität und Sinn geben?

Haben Sie den Mut darüber zu sprechen – beim spazieren gehen oder am Kaffetisch bei Keksen und Kerzenschein. Und beginnen Sie damit, diese Dinge aufzuschreiben. Vielleicht ist es Ihnen dann sogar möglich eine Patientenverfügung daraus zu erstellen…. Warum sag ich das? Weil es wichtig ist, damit das geschieht, was Sie wollen – und das nicht geschieht was, Sie nicht wollen. Schauen Sie mal hier:

 

 

…und hier gibt es einen Leitfaden für Ihre persönliche Vorsorge.

 

Vortrag Mobile Ethikberatung am 23.11. in Monschau

Donnerstag, 23.11.2023, 18.00 Uhr, im Rathaus Monschau

 „…ist das richtig, was wir hier mit und für unsere Angehörigen tun? Hätte Sie/Er das so gewollt?“ Solche Fragen können insbesondere in der häuslichen Versorgung, Betreuung und Begleitung von schwer erkrankten Menschen auftreten. Für solche und alle anderen ethischen Fragestellungen gibt es seit 2022 in der Region Aachen das Angebot einer Mobilen Ethikberatung – MEBA. Es richtet sich an Privatpersonen, Einrichtungen der Gesundheitsversorgung, Pflege, Praxen und viele mehr. Beispielhafte ethische Fragen und wie so eine Ethikberatung verläuft stellen wir Ihnen in dieser Veranstaltung vor. Sie haben die Möglichkeit Fragen zu stellen und sich über das Projekt MEBA des Palliativen Netzwerks für die Region Aachen zu informieren. Kommen Sie vorbei – eine Anmeldung ist nicht notwendig. Das Angebot ist kostenfrei.

Wir freuen uns auf Sie!

Benefizveranstaltung zugunsten des Förderverein Hospiz Haus Hörn

Der November ist da und mit ihm steht die diesjährige Advents- und Weihnachtszeit vor der Tür. Wir freuen uns daher sehr, dass wir Sie zum Jahresende zu einer Benefizveranstaltung des Fördervereins für das Hospiz im Haus Hörn einladen dürfen. Mittlerweile schon zu einer guten Tradition geworden stellt unser Vorstandsmitglied Frau Laschet wieder eine Auswahl lesens- und verschenkenswerter Bücher vor, begleitet von Cellomusik der Konzertmusikern Helga Löhrer. Sie können sich auf einen kurzweiligen und stimmungsvollen Abend freuen!

  • Wann: Mittwoch, 29.11.2023, 19:30 Uhr
  • Wo: Saal im Haus Hörn, Johannes-von-den-Driesch-Weg 4, 52074 Aachen

Bringen Sie gerne Freund*innen und Interessierte zu diesem Ereignis mit, es lohnt sich!

Der Eintritt, Getränke und ein kleiner Snack sind frei. Wir freuen uns über eine Spende, die dem Förderverein des Hospizes zugutekommt. Hiermit können wir u.a. laufende Projekte wie z.B. Musik- und tiergestützte Therapie und Ayurveda als Angebote für unsere Gäste finanzieren.

Wir freuen uns auf Sie!

Herzlichst,
Ihre Anne Storck, Hospizleitung

Prof. Dr. Roman Rolke
für den Förderverein des Hospizes Haus Hörn

Das Leben feiern – 30 Jahre Hospizarbeit in Düren am 27.10.2023-duplicate-1

Anlässlich bewegter 30Jahre lädt die Hospizbewegung Düren-Jülich zu einem Festakt ein. Es gibt Musik, tolle Vorträge, Raum zum Austausch und mehr…

  • am: Freitag, den 27.Oktober
  • um: 14Uhr
  • in: NoBiz- Notfallbildungszentrum, Stockheim

Weitere Infos und Programm hier:

 

Programm