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Leistungen für Menschen mit SINNESBEHINDERUNGEN in NRW

Menschen mit einer Sinnesbehinderung, also einer Hörbehinderung und/oder einer Sehbehinderung, erhalten in Nordrhein-Westfalen finanzielle Hilfen, um die Mehrausgaben, die aufgrund ihrer Behinderung entstehen, auszugleichen. Zu den Mehrausgaben zählen z.B. Kosten für Haushaltshilfen, Begleitung, Assistenz oder auch Mehrausgaben für spezielle Hilfsmittel. Ziel ist es, eine umfassende Teilhabe zu gewährleisten.
Die Leistungen werden auf Antrag nach dem Gesetz über die Hilfen für Blinde und Gehörlose (GHBG) und nach landesrechtlichen Regelungen gewährt.
Die Landschaftsverbände Rheinland (LVR) und Westfalen-Lippe (LWL) sind in NRW für das Blindengeld, die Blindenhilfe und das Gehörlosengeld zuständig. Der Antrag kann direkt oder über die jeweilige Gemeinde- oder Kreisverwaltung gestellt werden. Für weitere Nachteilsausgleiche für Menschen mit Sinnesbehinderung sorgen spezielle Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis.

Kontakt:

Rebecca Streckert
Regionalbüros Alter, Pflege und Demenz
Regionalbüro Aachen/Eifel
Telefon: 02404- 90327-80
Verbraucherzentrale NRW e.V. – Beratungsstelle Alsdorf
Luisenstraße 35/Luisenpassage
52477 Alsdorf