Gesundheitliche Versorgungsplanung
Zugegeben, das ist ein wirklich sperriger Begriff in dem ganz schön viel Inhalt steckt. Der wichtigste Grundgedanke, der in diesem Begriff steckt, ist: Selbstbestimmung. Das ist ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht eines jeden Menschen selbst zu bestimmen, wann man aufsteht, etwas essen und trinken möchte, wann es Zeit ist zu Bett zu gehen.
Um dieses Grundrecht zu wahren und JEDEM zugänglich zu machen, gibt es ein Gesetz zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP). Wenn z.B. jemand in eine Einrichtung für Pflege umzieht, kann sie/er nach solch einer Beratung fragen. Diese Beratung dreht sich um die schwierigeren Fragen des Lebens : was passiert mit mir, wenn ich schwer krank werde? Was wird mit mir gemacht, wenn ich nicht mehr sprechen oder sogar denken kann? Wer trifft wichtige Entscheidungen für mich? Wer bestimmt, ob ich nach einer schweren Verletzung künstlich ernährt werden möchte? Nicht zuletzt geht es bei diesem Thema auch um das Sterben, und wie man gerne sterben möchte.
Das sind alles sehr schwierige Fragen und Themen. Die wenigsten Menschen wissen etwas darüber oder möchten sich mit diesen Dingen auseinandersetzen. Deshalb gibt es seit nun mehr einigen Jahren die Möglichkeit sich dazu beraten zu lassen. Diese sogenannten GVP-Berater*innen sind speziell geschult und unterstützen dabei Wünsche, Sorgen und Bedenken zu äußern und rechtssicher niederzuschreiben. Es ist möglich gemeinsam mit der Berater*in eine Vorsorgevollmacht auszufüllen oder/und die Patientenverfügung zu erstellen. Die Berater*in begleitet in dem Gespräch, gibt Impulse und Hinweise worauf zu achten, oder und woran man denken sollte. Möglicherweise gemeinsam mit An- und Zugehörigen, gesetzliche Vertretungen geht es darum sorgsam vorzubereiten und Grenzen und Risiken, aber auch Chancen ganzheitlich zu betrachten. Das Ziel ist es, unter Achtung der Würde die größtmögliche Autonomie zu gewähren. Das gilt insbesondere für Menschen, die sich nicht (mehr) selbst mitteilen können. Daher sind Erfahrungen aus der Familie, sowie Ihre Werte und Vorstellungen der Person eine wertvolle Hilfestellung auf dem Weg zur Entscheidungsfindung.
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können den Versicherten in den Einrichtungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Versicherte sollen über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten werden, und ihnen sollen Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden. Im Rahmen einer Fallbesprechung soll nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, sollen mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Die Fallbesprechung kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden.
In die Fallbesprechung ist der den Versicherten behandelnde Hausarzt oder sonstige Leistungserbringer einzubeziehen. Auf Wunsch des Versicherten sind Angehörige und weitere Vertrauenspersonen zu beteiligen. Für mögliche Notfallsituationen soll die erforderliche Übergabe des Versicherten an relevante Rettungsdienste und Krankenhäuser vorbereitet werden. Auch andere regionale Betreuungs- und Versorgungsangebote sollen einbezogen werden, um die umfassende medizinische, pflegerische, hospizliche und seelsorgerische Begleitung nach Maßgabe der individuellen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sicherzustellen. Die Einrichtungen können das Beratungsangebot selbst oder in Kooperation mit anderen regionalen Beratungsstellen durchführen.