Projekte des Palliativen Netzwerks Aaachen
Für die Region Aachen
Ein Netzwerk von Menschen der Region für die Menschen der Region. Hier lernen Sie die Mitwirkende aus dem Vorstand etwas näher und persönlicher kennen.
Mobile Ethikberatung (MEBA)
„Ethik“ beschäftigt sich mit der Frage nach dem guten Leben, dem guten Handeln. Es geht also darum, was ich für richtig und gut halte, nach welchen Werten ich mich entscheide und aufgrund dieser Werte handele und mein Leben darauf ausrichte.
Im Duden finden sich zwei Perspektiven in Bezug auf „Beratung“:
Wir verstehen unter Ethikberatung eine fachlich qualifizierte Begleitung zu den schwierigen Fragestellungen des Lebens. Dazu werden Menschen aus dem Sozial- und Gesundheitswesen in einem zertifizierten Kurs zu Ethikberatenden ausgebildet.
In dieser Beratung geht es darum, Menschen in schwierigen Fragestellungen zu begleiten. Häufig beginnt es damit, die Menschen zu begleiten, Ihre persönliche Frage erstmal genau zu beschreiben. Die beratende Person moderiert ein Gespräch und unterstützt Menschen eine Antwort bzw. eine Entscheidung zu finden. Die Ethikberater*innen moderieren den Prozess, stellen Fragen und vermitteln, wenn nötig, zwischen unterschiedlichen Perspektiven. Die Berater*innen sprechen Empfehlungen aus und übernehmen keine Entscheidung für die zu beratende Personen. Eine letztendliche Entscheidung oder einen Entschluss zum Handeln trifft die Person selbst. Eine Ethikberatung ist keine Rechtsberatung und ersetzt diese auch nicht. Eine Ethikberatung ist auch keine Supervision oder Therapie.
Als Ethik-Fallberatungen werden Besprechungen verstanden, bei denen ein konkreter Behandlungsfall unter ethischen Gesichtspunkten diskutiert wird. Diese Besprechung ist prospektiv, d. h. sie soll dabei helfen, ein gemeinsam getragenes Behandlungskonzept festzulegen, verschiedene Behandlungsoptionen in ihren Konsequenzen und Gründen zu erörtern, ethisch zu bewerten und bei der Festlegung einer Behandlungsoption zu helfen. Sie wird in der Regel auf der Station stattfinden, auf welcher der Patient behandelt wird, bzw. in der Wohngruppe des Bewohners in der Altenhilfe.
Aus diesen Beispielfragen spüren Sie bestimmt eine große Ratlosigkeit der sprechenden Personen heraus. Fühlen Sie sich angesprochen? Sie müssen mit diesen Fragen und Herausforderungen nicht alleine bleiben. Sie können MEBA kontaktieren und dann schauen wir gemeinsam, wie eine Lösung ausehen kann. Entsteht aus solch einem Gespräch der Auftrag an MEBA eine Ethikberatung durchzuführen, werden alle beteilgiten Personen angesprochen und ein gemeinsamer Termin vereinbart.
Das Gespräch findet dann an dem Ort statt, wo die Person lebt, um die es geht. Das heißt im Klartext: zu Hause oder in der Einrichtung. Wir fahren an jeden Ort der Städteregion Aachen. Vom Team MEBA kommen immer mindestens zwei, maximal vier Ethikberater*innen mit. Ein*e Ethikberater*in übernimmt die Moderation des Gesprächs. Die/Der zweite fertigt das Protokoll an. MEBA ermöglicht es allen betroffenen Personen sich zu äussern und spricht eine Empfehlung aus. Die letztliche Entscheidung über Behandlungen und Therapien obliegt immer, der/dem zuständigen Mediziner*in.
Mareike Hümmerich ist die Koordinatorin für MEBA (Mobile Ethikberatung für die Region Aachen). Bürozeiten: Mittwochs und freitags 8:30 Uhr bis 15:00 Uhr. Andernfalls schreiben Sie gerne ein Email. Sie werden zeitnah zurück gerufen.
Telefon: +49 (0)157 35397643
Mail: info@palliatives-netzwerk-region-aachen.de
Das können Sie gerne hier tun:
Oder unter unter Angabe „Projekt MEBA“ an das Palliative Netzwerk für die Region Aachen
IBAN: DE38 3905 0000 1070 3176 88
BIC: AACSDE33 (Sparkasse Aachen)
HINWEIS: wenn Sie Ihren Namen und Adresse angeben, erhalten Sie eine Spendenbescheinigung.
Gesundheitliche Versorungsplanung
Zugegeben, das ist ein wirklich sperriger Begriff in dem ganz schön viel Inhalt steckt. Der wichtigste Grundgedanke, der in diesem Begriff steckt, ist: Selbstbestimmung. Das ist ein Grundbedürfnis und ein Grundrecht eines jeden Menschen selbst zu bestimmen, wann man aufsteht, etwas essen und trinken möchte, wann es Zeit ist zu Bett zu gehen.
Um dieses Grundrecht zu wahren und JEDEM zugänglich zu machen, gibt es ein Gesetz zur Gesundheitlichen Versorgungsplanung (GVP). Wenn z.B. jemand in eine Einrichtung für Pflege umzieht, kann sie/er nach solch einer Beratung fragen. Diese Beratung dreht sich um die schwierigeren Fragen des Lebens : was passiert mit mir, wenn ich schwer krank werde? Was wird mit mir gemacht, wenn ich nicht mehr sprechen oder sogar denken kann? Wer trifft wichtige Entscheidungen für mich? Wer bestimmt, ob ich nach einer schweren Verletzung künstlich ernährt werden möchte? Nicht zuletzt geht es bei diesem Thema auch um das Sterben, und wie man gerne sterben möchte.
Das sind alles sehr schwierige Fragen und Themen. Die wenigsten Menschen wissen etwas darüber oder möchten sich mit diesen Dingen auseinandersetzen. Deshalb gibt es seit nun mehr einigen Jahren die Möglichkeit sich dazu beraten zu lassen. Diese sogenannten GVP-Berater*innen sind speziell geschult und unterstützen dabei Wünsche, Sorgen und Bedenken zu äußern und rechtssicher niederzuschreiben. Es ist möglich gemeinsam mit der Berater*in eine Vorsorgevollmacht auszufüllen oder/und die Patientenverfügung zu erstellen. Die Berater*in begleitet in dem Gespräch, gibt Impulse und Hinweise worauf zu achten, oder und woran man denken sollte. Möglicherweise gemeinsam mit An- und Zugehörigen, gesetzliche Vertretungen geht es darum sorgsam vorzubereiten und Grenzen und Risiken, aber auch Chancen ganzheitlich zu betrachten. Das Ziel ist es, unter Achtung der Würde die größtmögliche Autonomie zu gewähren. Das gilt insbesondere für Menschen, die sich nicht (mehr) selbst mitteilen können. Daher sind Erfahrungen aus der Familie, sowie Ihre Werte und Vorstellungen der Person eine wertvolle Hilfestellung auf dem Weg zur Entscheidungsfindung.
Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen können den Versicherten in den Einrichtungen eine gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase anbieten. Versicherte sollen über die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase beraten werden, und ihnen sollen Hilfen und Angebote der Sterbebegleitung aufgezeigt werden. Im Rahmen einer Fallbesprechung soll nach den individuellen Bedürfnissen des Versicherten insbesondere auf medizinische Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses eingegangen, sollen mögliche Notfallsituationen besprochen und geeignete einzelne Maßnahmen der palliativ-medizinischen, palliativ-pflegerischen und psychosozialen Versorgung dargestellt werden. Die Fallbesprechung kann bei wesentlicher Änderung des Versorgungs- oder Pflegebedarfs auch mehrfach angeboten werden.
In die Fallbesprechung ist der den Versicherten behandelnde Hausarzt oder sonstige Leistungserbringer einzubeziehen. Auf Wunsch des Versicherten sind Angehörige und weitere Vertrauenspersonen zu beteiligen. Für mögliche Notfallsituationen soll die erforderliche Übergabe des Versicherten an relevante Rettungsdienste und Krankenhäuser vorbereitet werden. Auch andere regionale Betreuungs- und Versorgungsangebote sollen einbezogen werden, um die umfassende medizinische, pflegerische, hospizliche und seelsorgerische Begleitung nach Maßgabe der individuellen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase sicherzustellen. Die Einrichtungen können das Beratungsangebot selbst oder in Kooperation mit anderen regionalen Beratungsstellen durchführen.
Kinder- und Jugendtrauer
Wenn eine nahestehende Person im Leben von Kindern oder Jugendlichen verstirbt, sind diese genauso von dem Verlust betroffen, wie Erwachsene. Viele Eltern möchten ihre Kinder jedoch vor schlimmen und schwierigen Erfahrungen schützen und schrecken daher davor zurück, mit ihren Schützlingen offen über Tod, Sterben und Trauer zu sprechen. Doch irgendwann kommen alle einmal mit dem Thema Tod in Berührung, denn es gehört zum Leben dazu.
Mit dem Verlust eines Menschen können viele Gefühle wie Angst, Unsicherheit, Einsamkeit, Schuld und Zweifel aufkommen. Auch Gedanken über die eigene Sterblichkeit oder die Sterblichkeit von Angehörigen, den Eltern, Freund*innen etc. können hochkommen. Diese Gedanken und Gefühle sind Teil eines normalen Prozesses und dabei stets individuell.
Als Erwachsene möchten wir unsere Traurigkeit vor den Kindern vielleicht nicht zeigen oder sie nach einer schrecklichen Nachricht schnell auf andere Gedanken bringen. Doch viel wichtiger ist es, Raum zu geben und offen über den erfahrenen Verlust zu sprechen.
Auch wenn Kinder mit ihrer Trauer anders umgehen als Erwachsene, sie anders zeigen oder vielleicht auch verstecken, gilt es, sie – ihrem Alter entsprechend – einzubeziehen, ihnen wichtige Details nicht vorzuenthalten und sie teilhaben zu lassen an der Trauer der Familie/ Gruppe etc.
Kinder und Jugendliche haben sehr feinfühlige Antennen und merken schnell, dass etwas „in der Luft“ liegt. Bei aktivem Einbeziehen können sie ihr Umfeld und auch sich selbst besser verstehen und im Miterleben lernen, wie man als Familienverbund und in der Gesellschaft mit den Herausforderungen des Lebens gut umgehen kann.
Manchmal fühlen sich Kinder und Jugendliche jedoch in ihrer Trauer zusätzlich in einer gleichaltrigen Gruppe aufgehoben und so gibt es verschiedene Trauergruppenangebote für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Diese sind mit ihren Angeboten zur Trauerbewältigung speziell auf die entsprechenden Altersgruppen zugeschnitten.
Wir, in der Koordinationsstelle Kinder- und Jugendtrauer, arbeiten eng mit „diesseits“, dem Kindertrauerprojekt für die Stadt Aachen, sowie „Libelle“ und „Phoenix“, den Trauergruppen in Alsdorf zusammen. Zudem ist es uns ein Anliegen, Schulen und Kindergärten für den Akutfall mit Informationsmaterial und Fortbildungsmodulen auszustatten.
Aktuell arbeiten wir daran, einen digitalen Flyer für Eltern, Bezugspersonen, Erzieher*innen und Lehrkräfte mit hilfreichen Kontakten für den Akutfall zu erstellen und diesen baldmöglichst auf dieser Webseite hochzuladen, um alle aktuellen Hilfsangebote gebündelt auf einen Blick sichtbar zu machen.
Gleichzeitig ist es uns ein großes Anliegen, daran mitzuarbeiten, dass neue Kinder- und Jugendtrauerprojekte in der Nord-Eifel und im Raum Eschweiler/Stolberg entstehen. Momentan müssen viele trauernde Familien weite Wege auf sich nehmen oder haben aufgrund der Entfernungen nicht die Möglichkeit ein Angebot zu nutzen.
Um Kinder und Jugendliche in ihrer Trauer bestmöglich zu begleiten, zu unterstützen, ihnen eine Plattform zu bieten und ihre Stimme in der Öffentlichkeit bei diesem wichtigen Thema zu stärken, besteht ein wesentlicher Teil unserer Arbeit aus dem Vernetzen bestehender Projekte, die in diesem Bereich tätig sind, um Ressourcen zu bündeln, voneinander zu lernen und sich gemeinsam für die Sache stark zu machen.
Bei Interesse, Fragen und Anregungen melden Sie sich gerne!
Esther Mann ist die Koordinatorin für Kinder-und Jugendtrauer für Stadt und Umland Aachen
Bürozeiten: Dienstags und mittwochs jeweils von 8:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Rufen Sie gern unter folgender Nummer an:
+49 163/9280258Oder schreiben Sie e.mann@palliatives-netzwerk-region-aachen.de
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